Anrechnung Nebentätigkeit § 65 BBesG
vom 14.7.2015
111 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Nachfrage bezieht sich auf die Anrechnung der Einkünfte aus einer Nebentätigkeit im Rahmen von § 65 Abs. 1 BBesG und richtet sich an eine(n) im Besoldungsrecht versierten Rechtanwalt bzw. Rechtsanwältin mit der Bitte um Prüfung meiner unten gemachten Ausführungen. Ich werde zum 1. September den juristischen Vorbereitungsdienst beim OLG Celle beginnen. Di ...