Aufhebungsvertrag: allgemeine Erledigungsklausel
vom 8.12.2005
25 €
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A. Ein Aufhebungsvertrag steht zur Unterzeichnung an. Er ist kurz gefaßt und enthält recht knappe Regelungen: Das Arbeitsverhältnis endet zum 28.2.2006. (keinerlei Angaben zu Freistellung, Gehaltsfortzahlung, Urlaubsansprüchen). Dann gibt es noch eine Abfindung. Eine allgemeine Erledigungsklausel besagt pauschal, daß alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erledigt sind. Eine ...