Änderungskündigung bei Arbeitnehmerüberlassung
Folgender Fall: Zum 01.06.2004 habe ich eine Mitarbeiterin eingestellt, zeitlich befristet auf 1 Jahr, ohne Sachbefristung, aber mit ausdrücklicher Möglichkeit, im gesetzlichen Rahmen zu kündigen. Diese MA arbeitet bei einem Kunden (großes Pharmaunternehmen) als Produktmanagerin. Geplant war ursprünglich der Einsatz für 6 Monate, eine Verlängerung oder gar Übernahme in ein festes Angestellten ...