Sehr geehrte Fragende,
zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass nicht der Arbeitgeber nachfragen, sondern der Arbeitnehmer, Ihr Mann, sich hätte melden müssen.
Dann stellt sich mir - als medizinischem Laien - die Frage, ob Ihr Mann jetzt krank war (dann Krankschreibung durch Arzt) oder nicht mehr krank war (dann Aufnahme der Arbeit). Eine Diagnose: "Du bist nicht krank, solltest aber trotzdem nicht arbeiten." gibt es im Arbeitsrecht nicht.
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber bei einer Verhaltensbedingten Kündigung vorher eine Abmahnung aussprechen, um dem Arbeitnehmer eine Möglichkeit zu geben, sein Verhalten zu ändern. Eine Abmahnung ist nur dann entbehrlich, wenn das Vertrauensverhältnis bereits unheilbar zerstört ist.
Nachdem sich der festangestellte Arbeitnehmer hier über zwei Monate nicht gemeldet hat, obwohl er nicht mehr krankgeschrieben war und einfach nicht zur Arbeit erschienen ist, kann es durchaus so sein, dass das Arbeitsgericht hier eine Abmahnung als nicht mehr erforderlich ansieht.
Gleichwohl würde ich Ihnen wegen der kurzen Fristen und vor dem Hinblick auf etwaige Sanktionen des Arbeitsamtes raten, hier einen Anwalt aufzusuchen und zu prüfen, ob eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hätte.
Dies kann an dieser Stelle wegen der Vielzahl der Fragen (andauernde Krankheit, Studium, Prüfung, etc.) leider nicht beantwortet werden.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser ersten Einschätzung weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Breuning
- Rechtsanwalt -