Vertragsstrafe Arbeitsvertrag
vom 30.8.2023
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Jasmin Enzweiler / Merzig
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte mitte August ein Bewerbungsgespräch, wo wir uns mündlich über einen Arbeitsvertrag einig waren. Der Arbeitsvertrag liegt mir jetzt auch in schriftlicher Form vor, ist aber weder von Arbeitgeberseite noch von mir unterschrieben. Nun bin ich im Zwiespalt zwischen dieser Stelle und einer anderen. Meine Fachfrage. In dem Arbeitsvertrag, den ich vorlie ...