Ich kündige am 29.08 zum 30.09.
Habe 30 Tage Urlaub. 19 genommen. Ich möchte die elf Tage noch nehmen.
Steht Jahresurlaub zu?
Kann der Arbeitgeber dies verweigern? Wegen Personalmangel?
10 Tage aus 2022 noch vorhanden.
Arbeitgeber hat nicht drauf hingewiesen das diese zum 31.03 verfallen.
Habe ich Anspruch noch darauf?
Dank im vorraus
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ohne Prüfung Ihres Arbeitsvertrages können die Fragen nicht sicher beantwortet werden. Folgende Prinzipien finden aber Anwendung:
Wenn das Arbeitsverhältnis am 01.07. schon mindestens 6 Monate besteht, steht Ihnen der gesetzliche Jahresurlaub (24 Werktage) zu.
Der darüber hinaus gewährte vertragliche Urlaubsanspruch kann ggf. wegen der Beendigung zeitanteilig gekürzt werden. Das müsste im Arbeitsvertrag geregelt sein. Wenn das so ist stünden Ihnen bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage gesetzlicher Urlaub und 7,5 Tage vertraglicher Urlaub zu.
Bei der Gewährung des Urlaubsanspruches sind auch betriebliche Belange zu berücksichtigen. Fehlt ohnehin Personal, dann kann der Arbeitgeber die Gewährung verweigern, muss dann aber den Urlaubsanspruch abgelten, also ausbezahlen.
So wie Sie es schildern, wird auch der Urlaubsanspruch von 2022 noch bestehen. Auch dieser wäre bei Ausscheiden abzugelten, wenn er nicht im Wege der Freistellung gewährt wird.
Ich hoffe, Ihre Fragen verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Sönke Doll Fachanwalt für Arbeitsrecht