Beamtenrecht; Kündigung a. Wunsch; Rentenversicherung; Versetzung in ein anderes Amt
vom 23.1.2017
25 €
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Meine Frage bezieht sich auf die Kündigung eines Beamten auf Lebenszeit – auf eigenen Wunsch. Bislang gehe ich davon aus, dass eine Nachversicherung in der Rentenversicherung erfolgt, jedoch nur mit dem Arbeitgeberanteil. Für einen 50jährigen Beamten würde das doch den finanziellen Ruin im Alter bedeutet – oder nicht? Aber wenn ein Lehrer mit 50 Jahren feststellt, dass er diesen Beruf nicht ...