Versagung PKH für Klage gegen GEZ jetzt vor OVwG-- wegen keine Beitragsbefreiung
09.03.2020 15:17
| Preis:
50,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwältin Brigitte Draudt
Standort Herne - leider zähle ich zu "arm"
Streitfall
Rundfunkgebühren für 2018 – 12 Monate Ablehnung der Befreiung
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Historie eund Entwicklung:
Zuvor 2015 2Renten und Aufstockung, 2016 Hinweis: Wohngeld ist mehr,
also Renten und Wohngeld –, Gebührenbefreiung, da 7 Eiro über Grundsicherung
(und nicht mehr als 17,50)
2017 ähnlich, 17.50 nicht überschritten
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2018 Wohngeld plus Renten – nun ca 4 Euro unter der Grundsicherungsgrenze
Für mich klar, gibt Befreiung
Antrag mit Bescheiden über Wohngeld und Renten eingereicht
Nachgefragt: Wo ist der Bescheid der Sozialbehörde
Daraufhin Berechnungsbogen der Sozialbehörde per E-mail erhalten und nachgereicht –
Der wies aus: „Sie liegen 4,xx Euro unterhalb der Bedarfsgrenze"
Sie hätten unter Verzicht auf Wohngeld Anspruch auf den höheren Betrag
Das war Juli 2018!
Nachfrage GEZ: Wo ist der Bescheid der Sozialbehörde
Habe ich nicht verstanden. Sozialbehörde hat nun den Berechnungsbogen
Gestempelt und unterschrieben.
Diesen Bogen reichte ich dann wieder ein.
Gegenüber der Sozialbehörde erklärte ich Verzicht auf Änderung zur GruSi.
Damals zeichnete sich schon Rentenerhöhung ab (Tasächlich lag ich 2019
Wieder über der Bedarfsgrenze aber innerhalb der 17,50 Toleranz, die
Befreiung ging anstandslos durch
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Also nun zu 2018
Momentan Klageverfahren:
Ablehnung des PKH Antrages 2018, da keine Aussicht auf Erfolg,
Klage ist aber auch erhoben
Derzeit Rechtsmittel gegen Ablehnung PKH vor dem OVwG
Kosten-höhe-risiko hier?
Kostenrisiko, wenn dennoch die Klage vor dem VwG fortgeführt wird? Höhe?
Höhe Anwaltskosten?
Wirklich keine Erfolgsaussicht?
Rentner, 2 Renten, Wohngeldbezug Gesamteinkünfte ca 4 Euro unter der Bedarfsgrenze
Antrag auf Gebührenbefreiung wurde abgelehnt. Einspruch abgelehnt.
Rechtsmittelablehnung zum einen, weil nur per e-mail übermittelt wurde
(war nicht ersichtlich, da ein Formular im Internet auf dem Server der „GEZ"
ausgefüllt wurde.) Diese Einrede wurde vonseiten des Beitragsservice aber erst
nach ca 1 Jahr hin und her (Schriftwechsel, nur noch per Fax übermittel unterschrieben)
erhoben.
Ich wählte die Übertragung per Serverformular der GEZ, weil ich dort kostenfrei die Anlagen übermitteln konnte und nicht erst teure Kopien anfertigen lassen musste und dann noch Überporto zu zahlen gehabt hätte. – Durch Akteneinsicht weiß ich heute, daß dieser Eintra mit Anlagen hausintern dann per E-Mail verarbeitet wird.
Sachliche Begründung der Rechtsmittelablehnung erfolgte auch:
Sie lautet:
Es liegt kein Bescheid auf Grundsicherung vor, ich hätte meinen Anspruch auf GrSi nicht geltend gemacht bzw. den bezug nicht nachgewiesen.
Meine Argumentation, meine Einkünfte sind unterhalb der Einkünfte der Härtefallklausel blieb erfolglos.
Wo ist das die grundgesetzliche Gleichbehandlung?
Ich habe tatsächlich auf die Antragsstellung auf Grundsicherung verzichtet, weil das erst
Im Juli fü mich klar war und ich der Behörde nicht extra für 6 Monate (rückwirkend gibt es ja nichts) den Arbeitsaufwand zumuten wollte. Meine Kommune ist – bekannt – extrem
arbeitsüberlastet. (Bei einem Betrag von 15,-- Euro hätte ich es gemacht)
Nochmals meine Fragen:
Rechtlich keine Erfolgsaussicht?
Anwalt auf meine Kosten kann ich mir nicht leisten. Nach über 20 Jahren Pflege des Partners
(verstorben) waren und sind keinerlei Reserven da.
Kommen Kosten auf mich zu für das Beschwerdeverfahren vor dem OVwG, wen dort mein
Einspruch für die Versagung der PKH abgewiesen wird?
Welche Kosten vor dem Verwaltungsgericht, wenn ich dennoch die Klage alleine weiter zu betreiben versuche.
Einsatz editiert am 09.03.2020 17:28:08
Trifft nicht Ihr Problem?
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