Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Es ist in der Tat nicht auszuschließen, dass Ihre Landesregierung auf Grundlage von Par. 32 IfSG eine Rechtsverordnung erlässt, welche eine Ausgangssperre verfügt und somit auch den geplanten Umzug vorerst untersagt. Stand jetzt ist dies noch nicht der Fall, jedoch kann sich dies lagebedingt ändern, eine Prognose zum Zeitpunkt ist nicht möglich.
Sie können sich auf den Internetseiten Ihrer Landesregierung und Ihrer Kommune auf dem Laufenden halten. Kurzfristig kann ein Anruf bei der Polizei für Klarheit sorgen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt