Sehr geehrter Herr Fragesteller,
auf Basis Ihrer Angaben darf ich Ihnen nachfolgenden Überblick geben:
Sind Sie nicht im Inland gemeldet, kann im Reisepass der ausländische Wohnort eingetragen werden. Bei Ausfuhr von in Deutschland erworbenen Waren kann dann unter Umständen die Mehrwertsteuer erstattet werden.
Wenn Sie keinen Wohnsitz im Inland haben, kann kein Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen auf den eigenen Namen geführt werden. Eine amtliche Zulassung ist an einen deutschen Wohnsitz gebunden. Allerdings können Sie üblicherweise auch kein Bankkonto ohne Anmeldung führen, wobei die Miteinnahmen auf ein Konto Ihrer deutschen Frau laufen könnten.
Sind Sie im Inland mit Wohnsitz gemeldet, können Ihnen gerichtliche oder behördliche Schreiben an die deutsche Adresse zugestellt werden. Die Zustellung gilt damit als bewirkt, wenn die Dokumente dort eintreffen, und Sie können sich bei tatsächlichem Auslandsaufenthalt nicht auf einen verspäteten Erhalt berufen. Ohne Wohnsitz empfiehlt sich ein Zustellungsbevollmächtigter. Zudem unterliegen Sie der Kirchensteuerpflicht, sofern Sie Kirchenmitglied sind. Mit einem Wohnsitz im Inland ist es in der Regel deutlicher einfacher, laufende Vertragsbeziehungen (wie z.B. einen 24-monatigen Mobilfunkvertrag) vorzeitig zu kündigen oder Vertragsbeziehungen einzugehen.
Eine Auslandskrankenversicherung für Ihren Aufenthalt in Deutschland können Sie auch ohne deutschen Wohnsitz abschließen.
Steuerlich sollten Sie ebenfalls über die Zweckmäßigkeit einer Anmeldung in Deutschland nachdenken:
Wenn Sie in Deutschland einen Wohnsitz haben oder sich hier gewöhnlich (mehr als 183Tage) aufhalten, sind Sie unbeschränkt steuerpflichtig. Einen Wohnsitz haben Sie, wenn über eine Wohnung oder auch nur ein Zimmer verfügt werden kann. Sie sind beschränkt steuerpflichtig, wenn Sie in Deutschland zwar Einkünfte erzielen (hier: Miete), aber weder einen Wohnsitz noch deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast.
Zu Ihrer vierten Frage ist nicht klar, wo Sie ihre Einkünfte angeben. Hier gibt es mehrere Anlaufstellen, die Einkommensnachweise haben möchten. Doch werden es in der Regel ihre gesamten Einkünfte sein, da die Angabe sicherstellen soll, dass man sich selbst finanzieren kann und keine „Belastung" für den Sozialstaat darstellt.
Sofern und soweit Sie sich nicht über zwei Monate im Jahr in Deutschland aufhalten, ist es den Aufwand einer Anmeldung vermutlich nicht wert.
Ich hoffe, Ihnen ausreichend Informationen gegeben zu haben und verbleibe mit den besten Grüßen
Victoria Meixner, LL.M.
Rechtsanwältin
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