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1. oder 2. Wohnsitz feststellen

24. Februar 2020 06:14 |
Preis: 48,00 € |

Verwaltungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Victoria Meixner, LL.M.

Guten Morgen!

Meine Ehefrau (die deutsche Staatsangehörige ist) und ich (amerikanischer Staatsangehöriger) vermieten neuerdings in Deutschalnd auf zwei Jahre fest eine Wohnung.

Wir werden mehrere Monate im Jahr ab sofort wohnen aber werden auch oft verreisen und auch in unserem Haus in USA wohnen.

Ich bin nicht mehr vollzeitig berufstätig und verdiene kein Einkommen in Deutschland, habe aber aus USA Mittel für unser Lebensunterhalt in Deutschland. Ich zahle US Steuer.

Ich hätte mehrere Fragen an Sie, wenn das geht.

1. was sind die konkreten Vor- oder Nachteile, wenn wir unsere deutsche Adresse als 1. Wohnsitz angeben?

2. die gleiche Frage gilt für den 2. Wohnsitz.

3. wenn ich die deutsche Adresse als 2. Wohnsitz angebe, kann ich in Deutschland Verträge abschließen, eine Krankenversicherung abschließen, usw?

4. welches Einkommen muss ich angeben- mein US Steuerpflichtiges Einkommen oder die Mittel, die ich nach Deutschland transferiere für den Lebensunterhalt hier?

Vielen Dank im Voraus für Ihren Rat!

Eingrenzung vom Fragesteller
24. Februar 2020 | 07:44

Sehr geehrter Herr Fragesteller,

auf Basis Ihrer Angaben darf ich Ihnen nachfolgenden Überblick geben:

Sind Sie nicht im Inland gemeldet, kann im Reisepass der ausländische Wohnort eingetragen werden. Bei Ausfuhr von in Deutschland erworbenen Waren kann dann unter Umständen die Mehrwertsteuer erstattet werden.
Wenn Sie keinen Wohnsitz im Inland haben, kann kein Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen auf den eigenen Namen geführt werden. Eine amtliche Zulassung ist an einen deutschen Wohnsitz gebunden. Allerdings können Sie üblicherweise auch kein Bankkonto ohne Anmeldung führen, wobei die Miteinnahmen auf ein Konto Ihrer deutschen Frau laufen könnten.

Sind Sie im Inland mit Wohnsitz gemeldet, können Ihnen gerichtliche oder behördliche Schreiben an die deutsche Adresse zugestellt werden. Die Zustellung gilt damit als bewirkt, wenn die Dokumente dort eintreffen, und Sie können sich bei tatsächlichem Auslandsaufenthalt nicht auf einen verspäteten Erhalt berufen. Ohne Wohnsitz empfiehlt sich ein Zustellungsbevollmächtigter. Zudem unterliegen Sie der Kirchensteuerpflicht, sofern Sie Kirchenmitglied sind. Mit einem Wohnsitz im Inland ist es in der Regel deutlicher einfacher, laufende Vertragsbeziehungen (wie z.B. einen 24-monatigen Mobilfunkvertrag) vorzeitig zu kündigen oder Vertragsbeziehungen einzugehen.

Eine Auslandskrankenversicherung für Ihren Aufenthalt in Deutschland können Sie auch ohne deutschen Wohnsitz abschließen.

Steuerlich sollten Sie ebenfalls über die Zweckmäßigkeit einer Anmeldung in Deutschland nachdenken:
Wenn Sie in Deutschland einen Wohnsitz haben oder sich hier gewöhnlich (mehr als 183Tage) aufhalten, sind Sie unbeschränkt steuerpflichtig. Einen Wohnsitz haben Sie, wenn über eine Wohnung oder auch nur ein Zimmer verfügt werden kann. Sie sind beschränkt steuerpflichtig, wenn Sie in Deutschland zwar Einkünfte erzielen (hier: Miete), aber weder einen Wohnsitz noch deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast.

Zu Ihrer vierten Frage ist nicht klar, wo Sie ihre Einkünfte angeben. Hier gibt es mehrere Anlaufstellen, die Einkommensnachweise haben möchten. Doch werden es in der Regel ihre gesamten Einkünfte sein, da die Angabe sicherstellen soll, dass man sich selbst finanzieren kann und keine „Belastung" für den Sozialstaat darstellt.

Sofern und soweit Sie sich nicht über zwei Monate im Jahr in Deutschland aufhalten, ist es den Aufwand einer Anmeldung vermutlich nicht wert.

Ich hoffe, Ihnen ausreichend Informationen gegeben zu haben und verbleibe mit den besten Grüßen
Victoria Meixner, LL.M.
Rechtsanwältin

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