Erneuerung des Attests für Maskenbefreiung rechtlich zulässig?
vom 14.9.2020
für 53 €
Sehr geehrte Damen und Herren, die Schule unserer Kinder verlangt neue Atteste zur Maskenbefreiung, da diese inzwischen älter als 3 Monate sind. Als Begründung wurde vom Büro des Ministerialbeauftragten für Gymnasien in Oberfranken/Bayern folgendes angegeben: "Ausnahmen sind lediglich durch ein ärztliches Attest möglich, das glaubhaft belegt, dass das Tragen einer MNB eine ersthafte Gefahr für d ...