Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Maßgeblich ist § 3 Abs. 1 der Satzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer:
Steuerpflichtig ist der Inhaber einer im Gemeindegebiet liegenden Zweitwohnung. Inhaber einer Zweitwohnung ist derjenige, dem die Verfügungsbefugnis über die Wohnung als Eigentümer, Mieter oder als sonstiger Dauernutzungsberechtigter zusteht. Das gilt auch bei unentgeltlicher Nutzung.
Zweitwohnungssteuerpflichtig sind Sie also, wenn Sie "mit im Grundbuch stehen" oder Ihnen von Ihrer Partnerin durch Vertrag ein Dauernutzungsrecht - mit oder ohne Entgelt - eingeräumt wird. Dann sind Sie ebenfalls steuerpflichtig und haften mit Ihrer Partnerin als Gesamtschuldner für die Zahlung der Steuer.
Kein Dauernutzungsrecht ist es, wenn es sich um eine Gefälligkeit Ihrer Partnerin handelt, dass Sie sich dort auch aufhalten dürfen, vor allem mit ihr zusammen. In diesem Fall steht Ihnen kein "Recht" zu.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonNotar und Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
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Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Ist es dann so, dass ich mich selbst dort mit Zweitwohnung anmelden muss und die Steuer nur einmal gesamtschuldnerisch zu leisten ist.
Kann ich mich anderenfalls nur gemeinsam mit meiner Partnerin in der Zweitwohnung aufhalten?
Danke!
Sehr geehrter Fragesteller,
ob Sie in Heringsdorf einen Zweitwohnsitz („Nebenwohnung") anmelden, ist für die Zweitwohnungssteuer erst einmal irrelevant, weil für das Melderecht andere Kriterien maßgeblich sind. Wenn Heringsdorf eine weitere reguläre Wohnung von Ihnen sein soll, müssen Sie eine Nebenwohnung anmelden.
Sie dürfen sich sowohl melderechtlich als auch steuerrechtlich selbstverständlich auch allein in Heringsdorf aufhalten.
Die Zweitwohnungssteuer fällt für eine Zweitwohnung nur einmal an. Sofern in Ihrer Person eine Steuerpflicht begründet werden sollte, muss die Steuer von Ihnen und Ihrer Partnerin trotzdem nur einmal gezahlt werden. Sie haften dann aber beide immer dafür, dass die Steuer vollständig gezahlt wird.
Beste Grüße von Gero Geißlreiter, Rechtsanwalt