Waffenrecht-WBK
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Sehr geehrte Damen und Herren, ein bundesweit tätiges Bewachungsunternehmen mit vielen Niederlassungen (GmbH & Co. KG`s) hat keinen klassischen Unternehmer als Inhaber der waffenrechtlichen Erlaubnis, sondern wird vertreten durch zwei Geschäftsführer. Wer muss in den WBK`s eingetragen werden? Die Geschäftsführer haben keine Waffensachkunde. Spielt das eine Rolle? Wenn ein Geschäftsführer ...