Anhörungsrüge
vom 29.10.2011
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Guten Tag. Es geht um eine Anhörungsrüge entspr. § 152a VwGO, 1. Instanz. Zunächst der Sachverhalt: Gegen das Urteil des Gerichts habe ich keinen Antrag auf Berufung gem. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestellt (gegen § 124 (2) Nr. 2, 3 und 4 war nicht zugelassen), so dass die Berufungsfrist abgelaufen ist. Durch Zufall erfuhr ich von der Möglichkeit einen Gehörsverstoß entspr. § 152a VwGO geltend m ...