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Ruhestörung durch Grillhütte der Gemeinde

19. August 2011 21:17 |
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Verwaltungsrecht


Beantwortet von

Am Hang gegenüber unseres Hauses (170 m Luftlinie) liegt die Grillhütte der Gemeinde. Es kommt immer wieder zu massiven Ruhestörungen bis in die Morgenstunden. Gespräche mit dem Bürgermeister haben nichts gebracht. Kann ich die Gemeinde mittels Verwaltungsgericht zwingen, die Nutzung der Grillhütte auf eine bestimmte Uhrzeit (wie 01.00 Morgens) zu beschränken.

20. August 2011 | 08:32

Antwort

von


(175)
Rankestraße 21
01139 Dresden
Tel: 0351 - 479 60 900
Web: https://www.ra-tautorus.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich möchte diese anhand des geschilderten Sachverhaltes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten:

Sie können u.a. folgende Möglichkeiten in Betracht ziehen:

Verwaltungsrechtlich:

Soweit eine gemeindliche Nutzungssatzung für die Grillhütte besteht, können Sie als Betroffener unter Vorliegen aller Sachentscheidungsvoraussetzungen eine Normenkontrolle gem. § 47 VwGO vor dem Verwaltungsgericht anstreben.

Soweit keine Nutzungssatzung besteht, können Sie über Ihre Gemeinderäte eine solche zu beschließende Satzung anregen.

Zivilrechtlich:

Als Betroffener Nachbar(Grundstückseigentümer) könnten Sie einen Anspruch aus §§ 1004 , 906 BGB vor dem Zivilgericht geltend machen.

Uhrzeit:

Es gibt z.B. in der TA Lärm allgemeine Regelungen zu Uhrzeiten. Ob diese Zeiten in eine gerichtliche Entscheidung in Ihrem individuellen Fall Eingang finden, ist nicht sicher.

-----------------------------------------------
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung in der Sache geben konnte.


Sollte sich der Sachverhalt doch etwas anders darstellen, nutzen Sie bitte die Nachfrage.

Sie können mich jederzeit über die Kontaktdaten in meinem Profil erreichen und auch in anderen Angelegenheiten beauftragen.

Es sei noch der Hinweis erlaubt, dass die rechtliche Einschätzung ausschließlich auf den von Ihnen mitgeteilten Tatsachen beruht und dass durch das Hinzufügen oder Weglassen von weiteren tatsächlichen Angaben die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen kann.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Heiko Tautorus

ANTWORT VON

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