Arbeitsrecht/ Vertragsrecht
vom 22.1.2024
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Sehr geehrte Damen und Herren, mir wurde aufgrund einer neuen Gehaltsvereinbarung ein neuer Vertrag vorgelegt. Dabei gibt es eine Frage und zwar steht unter einem Punkt folgende Sache: „Dieser Vertrag kann von beiden Parteien während der ersten 12 Monate ab Beginn der Betriebszugehörigkeit unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden;…..". Unter einem weiteren P ...