Reisen ins Ausland bei Krankmeldung
vom 15.10.2024
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Hallo, ich habe einen 2. EU-Wohnsitz (Spanien) und will trotz Krankmeldung zu meinem 2. Wohnsitz fliegen und dort die Zeit meiner Krankmeldung verbringen. Aus ärztlicher Sicht spricht nichts dagegen, da ich die Reha auch vor Ort wahrnehmen kann. Ist das arbeitsrechtlich in Ordnung und wenn ja benötige ich eine schriftliche Einverständnis vom Arzt bzw. meines Arbeitgebers? Gibt es sonst noch ...