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Käuferschutz

22. Juli 2024 12:13 |
Preis: 30,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


16:20

Guten Tag,
ich hab einen Artikel im Wert von 700 Euro online bei einer italienischen Firma bestellt. Beim Rückversand ist leider ein Schaden entstanden und nun möchte die Firma 400 Euro haben und beruft sich auf die AGBs. Laut deutschen Recht haftet das UN, aber wie ist es in diesem Fall? Da die Firma ihren Sitz in Italien hat, hab ich überhaupt eine Chance oder muss ich die 400 Euro zahlen?
Beste Grüße

22. Juli 2024 | 13:32

Antwort

von


(907)
Ahrberger Weg 12
31157 Sarstedt
Tel: 050668659717
Web: https://www.rhm-rechtsanwalt.de
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Sehr geehrte Fragestellerin,

bei Bestellungen von Waren im Ausland, wie in Ihrem Fall von einer italienischen Firma, stellt sich oft die Frage nach der Anwendbarkeit des jeweiligen nationalen Rechts. Grundsätzlich gilt im grenzüberschreitenden Warenverkehr innerhalb der EU das Verbraucherrecht der EU, das durch die nationalen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten ergänzt wird.

Anwendbares Recht

Im vorliegenden Fall ist das anzuwendende Recht das italienische Recht, da die Firma ihren Sitz in Italien hat. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Verkäufers sind daher nach italienischem Recht zu beurteilen. Gemäß den EU-Verbraucherschutzvorschriften haben Verbraucher bei Online-Käufen innerhalb der EU jedoch bestimmte Rechte, die grundsätzlich nicht durch nationale Regelungen eingeschränkt werden dürfen.

Haftung für Rücksendungen

Nach deutschem Recht haftet grundsätzlich der Verkäufer für Schäden, die während des Rücktransports entstehen. Dies ergibt sich aus § 355 Abs. 3 BGB, wonach die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware auf den Verkäufer übergeht, sobald der Verbraucher die Ware absendet. Diese Regelung dient dem Schutz des Verbrauchers und soll verhindern, dass dieser für Transportschäden haftbar gemacht wird.

Vergleichbare Regelungen im italienischen Recht

Das italienische Verbraucherschutzrecht enthält ähnliche Regelungen wie das deutsche Recht, insbesondere im Codice del Consumo (Verbrauchergesetzbuch). Auch hier gilt, dass der Verkäufer grundsätzlich die Verantwortung für die Ware trägt, bis sie sicher beim Verbraucher ankommt bzw. bei einer Rücksendung zurück beim Verkäufer eintrifft.

Fazit

Basierend auf den europäischen und italienischen Verbraucherschutzvorschriften sollten Sie als Verbraucher auch im Falle einer Bestellung bei einer italienischen Firma nicht für Schäden haften, die während des Rücktransports entstehen. Die Forderung der Firma, dass Sie 400 Euro für den entstandenen Schaden zahlen sollen, ist daher wahrscheinlich nicht gerechtfertigt.

Ich empfehle Ihnen, der Firma dies mitzuteilen und auf Ihre Rechte als Verbraucher gemäß den EU-Verbraucherschutzvorschriften hinzuweisen. Falls die Firma weiterhin auf der Zahlung besteht, könnten Sie in Erwägung ziehen, rechtlichen Rat einzuholen oder die Unterstützung einer Verbraucherzentrale zu suchen.

Ich hoffe, diese Auskunft hilft Ihnen weiter. Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Hussein Madani
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 22. Juli 2024 | 16:10

Guten Tag,
vielen Dank für die Antwort. Ich hatte in der Kommunikation bereits auf mein Recht hingewiesen und folgende Antwort erhalten: „Die gesetzgeberische Referenz, auf die wir uns stuetzen, ist die europaeische und die italienische.
Die Veranwortung fuer zurueckgegebene Produkte liegt beim Verbraucher und nicht beim Verkaeufer. Die gesetzgeberische Referenz, auf die wir uns stuetzen, ist die europaeische und die italienische. Sie haben die Verkaufsbedingungen unseres E-Commerce akzeptiert. Wir sind ein italienisches E-Commerce-Unternehmen und muessen uns daher auf italienisches und europaeische Recht verlassen.„
Ich bin mir nun nicht sicher wie ich weiter vorgehen soll, da die Firma auf ihr Recht und die 400 Euro besteht.
Danke und beste Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. Juli 2024 | 16:20

Sehr geehrte Fragestellerin,

beim Rückversand von Waren im Rahmen eines Widerrufsrechts haftet grundsätzlich der Käufer für die Rücksendung. Dies bedeutet, dass der Käufer das Risiko trägt, wenn die Ware beim Rückversand beschädigt wird oder verloren geht. Es ist ratsam, dass der Käufer die Ware sicher und gut verpackt sowie mit einem versicherten Versanddienstleister zurücksendet, um im Schadensfall abgesichert zu sein.

Wenn jedoch der Verkäufer den Rückversand organisiert oder die Rücksendekosten übernimmt, trägt in der Regel der Verkäufer das Risiko für Beschädigungen oder Verlust während des Rücktransports. Es ist wichtig, die spezifischen Rückgabebedingungen und -richtlinien des jeweiligen Verkäufers zu prüfen, da diese variieren können.

Auf Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung bin ich von letzterem ausgegangen. Es ist richtig, dass die Frage der Haftung auch von den AGB bzw. den Rücksendebedingungen abhängig ist.

Prüfen Sie daher nochmals diese Bedingungen und lassen sich vom Unternehmen erläutern, auf welcher Rechtsgrundlage die Forderung bestehen soll. Im Zweifel sollten Sie überlegen einen Rechtsanwalt mit der Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen zu beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen

Hussein Madani

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