Verzug in der Mängelbeseitigung
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Hallo zusammen, ich habe die Wohnung (Neubau) vor 2 Jahren gekauft und am 05.05.2015 abgenommen. Die Bauunternehmen befand sich in Verzug bzgl. der Bereitstellung und mir wurden somit alle Aufwendungen (Miete, Fahrtkosten) übernommen. Nach der Abnahme der Wohnung gab es jedoch einige Mängel (fehlenden Rollläden, fehlender Balkonbelag), die mit der im Übernahmeprotokoll festgelegten Frist "... u ...