Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
1. Können wir die Sachen auf seine Kosten aus dem Keller schaffen lassen?
Wenn Sie die Sachen ohne die Zustimmung Ihres Ex-Partners aus dem Keller schaffen, so würde es sich um verbotene Eigenmacht handeln, derer sich Ihr Ex-Partner auf dem Rechtsweg erwehren kann. Ich rate Ihnen daher hiervon ab, wenn dies nicht zuvor entsprechend mit Ihrem Ex-Partner so vereinbart wurde bzw. wenn Sie seine Zustimmung hierzu nicht haben.
2. Kann eine email eines Anwalts an meinen Ex Druck machen mit all den Konsequenzen, die daraus folgen,?
Ja, dies ist möglich. Ein Anwalt kann Ihren Ex-Partner schriftlich dazu auffordern, seine Sachen zu entfernen und ihm hierfür eine entsprechende Frist setzen. Da sich Ihr Ex-Partner Ihrer Sachverhaltsschilderung nach zu urteilen mit der Entfernung der Sachen in Verzug befindet, wären die Anwaltskosten gemäß §§ 280, 286 BGB erstattungsfähig.
3. Was für Möglichkeiten gibt es?
Ich würde empfehlen, dass Sie Ihrem Ex-Partner schriftlich eine Frist zur Entfernung seiner Sachen setzen. Sollte er sich weigern, sollten Sie eine Klage erheben auf Entfernung der Sachen. Wenn Ihr Ex-Partner auch darauf nicht reagiert, so besteht die Möglichkeit, die Sachen nach einem Richterspruch durch den Gerichtsvollzieher entfernen und einlagern zu lassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein und stehe Ihnen bei Rückfragen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School
- Rechtsanwalt -
12. Mai 2021
|
11:31
Antwort
vonRechtsanwalt Kianusch Ayazi, LL.B., LL.B.
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