Hauskauf Erbengemeinschaft, gesetzliche Betreuung, Beleidungen
11.06.2020 00:23
| Preis:
48,00 € |
Beantwortet von
16:40
Guten Tag,
Wir haben ein Haus mit Grundstück in direkter Nachbarschaft vor einem Jahr gekauft. Das Haus wurde von einer Erbengemeinschaft verkauft, ein Erbe steht unter gesetzlicher Betreuung und bewohnt das Haus. Der Kaufvertrag wurde von der seitens Familiengericht bestellten Betreuerin unterschrieben und der Notarvertrag im Nachgang vom Familiengericht bestätigt, die Auflassungsvormerkung ist im Grundbuch eingetragen. Das Haus sollte bis Oktober 19 besenrein übergeben werden, Kaufpreiszahlung nach besenreiner Übergabe.
Das Haus musste auch aus Sicht der Bertreuten aufgrund von Schulden und notwendiger Sozialleistungen veräußert werden.
Da uns die spezielle Situation der Betreuten bekannt ist und wir die betreute Person schon 40 Jahre kennen haben wir bereits im Vorfeld gegenüber allen Beteiligten klargestellt, das wir hier keine Räumung erzwingen werden - Zusage Betreuerin das wäre auch nicht nötig.
Ein Jahr später - Betreute Person zieht noch immer nicht aus. Die Verkäufer sind im Verzug.
Geschwister haben im Dezember 19 Räumungsklage eingereicht und auf Herausgabe des Erbes durch ihre Schwster geklagt. LG sieht keinen Herausgabeanspruch durch die Geschwister, sondern lediglich bei uns - dem Käufer.
Unsererseits wurde Schadensersatz für Bereitstellungszinsen etc. Geltend gemacht, eine versprochene schriftliche Bestätigung wie vereinbart seitens Bereuerin ist seit 2 Monaten überfällig. Die Geschwister haben bereits der entsprechenden Kaufpreisminderung zugestimmt.
Soviel zum Kaufvertrag und der vertraglichen Situation.
Nun zum Problem: der Betreuten wurde der Kaufvertrag durch die Betreuerin zugestellt, inklusive unserer Namen. Seit dem ist hier die Hölle los.
Gebrüll, Beleidigungen, Beschimpfungen durch die komplette Strasse. "Ihr Schweine, ihr Mörder, ihr Arschlöcher...." das volle Program. Morgens, mittags, Abends, Nachts. Mal mehr mal weniger.
Die Betreuerin fühlt sich gefährdet und lehnt eine direkte Betreuung ab, ein Sozialarbeiter versucht den Kontakt zu halten.
Seit drei Wochen hat sich die Situation extrem verstärkt, Beschimpfungen auch in direkter Gegenwart unserer Kinder, Bespuckt worden bin ich vor drei Wochen auch. Gebrüll nachts um 1, nachts um drei... übelste Beleidigungen durch die ganze Nachbarschaft. Selbst in über 500m Entfernung ist das Gebrüll zu hören. Schäumende Wutausbrüche an der Tagesordnung.
Wir habe vor 14 Tagen das Familiengericht über die Situation schriftlich informiert, auch weil wir hier langsam Selbstmordgefahr sehen. Eine mündliche Information war nicht ausreichend. Keine Reaktion!
Letztlich sind wir jetzt in genau der Situation die wir von vornherein nicht haben wollten.
Durch eine Räumungsklage sind wir moralisch in der Schuld sie rausgeklagt zu haben oder eine weitere Eskalation zum Familiengericht wie gefordert in schriftlicher Form als Grundlage einer dauerhaften Einweisung.
Eine Anzeige wegen Beleidigung etc. Ist auch wieder mit finanziellen Risiken verbunden und wäre an dieser Stelle dann die zweite notwendige Klage zusätzlich zur Räumungsklage.
Da die Betreute auch hier im Dorf wohnt und grossgeworden ist sehen wir auch darüber hinaus immer die Gefahr im Dorf zukünftig von ihr attackiert zu werden. Meine Eltern wurden bereits beim Einkaufen im Geschäft von ihr öffentlich angegangen.
Letztlich wurde das Haus durch die Betreuerin und die Erbengemeinschaft verkauft, und seid dem tut sich das Familiengericht und die Betreuerin aus allem raus und schiebt letztlich uns als Käufer die moralische Verantwortung in die Schuhe moralisch über die Räumung und Einweisung der Betreuten zu richten.
Wir haben lediglich was gekauft was zum Verkauf angeboten wurde!
Welche Möglichkeuten haben wir uns insbesondere bzgl. Der Beleidigungen zu wehren ohne Anzeige oder Räumungsklage?
Ist eine Abmahnung mit einer Unterlassungsverfügung eine kurzfristige Lösung? Kommt hierdurch ggf. das Familiengericht in die Verantwortung?
Wir haben keine Rechtschutzversicherung, wir wollen hier eigentlich keine zwei Klagen gegen die Betreute direkte Nachbarin anstreben.
Wir wollen einfach nicht die moralische Verantwortung für das Schicksal der Betreuten übernehmen, aber wir wollen in Ruhe auf unserer Terasse sitzen und nicht den Kindern erklären wen wir umgebracht haben sollen...
Die Situation ist so aktuell nicht mehr tragbar. Aber ohne das wir aktiv werden ist die Situation aktuell in einer Sackgasse. Familiengericht macht nichts, Geschwister haben keine Ansprüche mehr und somit bleiben nur wir.
Selbst das Familiengericht drängt uns mündlich zur Räumungsklage.
Ich bin gespannt auf Ihre Rückmeldungen,
Vorab vielen Dank!