Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
eine Unterlassungsverfügung nach vorheriger Abmahnung, über die das Amtsgericht – nicht das Familiengericht zu entscheiden hätte – ist denkbar. In Anbetracht dessen, was Sie über den bisherigen Hergang schreiben, erscheint es allerdings wenig wahrscheinlich, dass sich die Betreute davon beeindrucken lässt. Darüber hinaus scheint die Betreute psychisch krank zu sein und ihre Beleidigungen Ausdruck ihrer Krankheit. Die Verhängung von Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft bei Verstoß gegen eine Unterlassungsverfügung setzt jedoch voraus, dass der Schuldner sein Handeln zu vertreten hat, also schuldfähig ist.
Wenn Sie keine Räumungsklage erheben und keine Strafanzeigen stellen möchten, empfehle ich Ihnen, den Sozialpsychiatrischen Dienst bei Ihrem örtlich zuständigen Gesundheitsamt zu verständigen und dort die Problematik schildern. Der Sozialpsychiatrische Dienst kann dann die vorläufige Einweisung in die geschlossene Psychiatrie veranlassen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
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Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Jürgen Vasel
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Guten Tag, viele Dank für die kurzfristige Antwort.
In der Zwischenzeit haben die Beschimpfungen einen neuen Höhepunkt erreicht, die Betreute kommt sogar auf unsere Grundstück und führt die Beschimpfungen in Gegenwart von unseren Bekannten mit zwei Meter Abstand fort. Gestern kam schließlich die Polizei. Selbst in deren Gegenwart wurde die Beschimpfungen Brüllereien fortgesetzt. Die Polizei forderte daraufhin Krankenwagen und Notarzt an sowie Ordnungsamt. Die Betreute wurde schließlich gegen 10 Uhr gegen ihren lautstarken Willen eingewiesen bzw. Abtransportiert.
Und gestern Abend war sie wieder da!
Trotz polizeilich gemeldeter Fremdgefährdung und bereits schriftlich gemeldeter Tätigkeiten bzgl. Anspucken.
Ich kann nicht nachvollziehen wie das Familiengericht solch eine Situation provoziert und sich dann so aus der Verantwortung zieht.
Was muss passieren das hier gehandelt wird?
Wir sind hier wirklich ratlos was wir tuen können. Der sozialpsychologischen Dienst scheint also keine Lösung zu sein.
Zurück zur Abmahnung und Unterlassungsverfügung- wenn sie nicht eingewiesen wird muss sie auch die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen - eine Unterlassungsverfügung mit Strafzahlungen ggf. Doch die Lösung?
Was wäre hier ggf. Zu beachten?
Bleibt uns hier wirklich nur der Weg der Räumungsklage und privatrechtlichen Anzeige bzw. Unterlassungsklage?
Ich verliere hier gerade das Vertrauen ins deutsche Bertreuungs- und Sozialrecht...
Vielen Dank für ihre Rückmeldung,
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
nach Ihrer Schilderung ist die Gegnerin eindeutig psychisch krank. Schließlich ist ja auch Betreuung für sie angeordnet worden. Eine Unterlssungsverfügung wird also voraussichtlich ins Leere gehen, da sie für ihre Handlungen nicht verantwortlich ist.
Ich halte es für erfolgversprechender, immer wieder die Polizei bzw. den sozialpsychiatrischen Dienst zu rufen, wenn sie randaliert. Dass sie bei dem gestrigen Vorfall am selben Tag wieder entlassen wurde, wird darauf zurückzuführen sein, dass die Situation noch nicht ernst genug genommen wird. Dies wird sich ändern, wenn Sie jeden Vorfall anzeigen.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt