Beleidigung in sozialem Netzwerk - Einstweiliger Rechtsschutz/ weitere Möglichkeiten
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Hannover
Guten Abend, sehr geehrte Rechtsanwältinnen- und Rechtsanwälte! Ich habe eine Frage: Im sozialen Netzwerk "Facebook" bin ich mit einem Account angemeldet. Ich habe zurzeit ca. 403 Kontakte, die sich in meiner Freundschaftsliste befinden. Am Freitag habe ich einen harmlosen Eintrag einer mir bislang nicht persönlich bekannten Person auf der "Pinnwand" einer Bekannten von mir kommentiert. A ...