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Einstweilige Verfügung gegen mehrere Personen

12. Juli 2015 17:19 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Wir haben einen Vertrag mit 2 naürlichen Personen, A und B, die gemeinsam ein Geschäft betreiben und von uns beliefert werden, geschlossen. Aufgrund von vertragswidrigen Verhalten wollen wir eine einstweilige Verfügung beantragen. Können wir diese Verfügung gegen beide Personen beantragen oder müssen wir je eine für A und für B beantragen?
Zusatzfrage: Wenn das entsprechende Landgericht eine mündliche Verhandlung ansetzen sollte, gilt dann Anwaltszwang?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!

12. Juli 2015 | 18:08

Antwort

von


(344)
Marie-Juchacz-Straße 17
40470 Düsseldorf
Tel: 0211 911 872 43
Web: https://www.ra-mauritz.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage möchte ich anhand der von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten :

Sie können gegen beide Personen in einem einstweiligen Verfügungsverfahren den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen. Sie müssen also nicht jeweils ein gesondertes Verfügungsverfahren gegen jeweils eine der beiden Personen in die Wege leiten.

Vor dem Landgericht müssen Sie sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, vgl. § 78 ZPO . Dies gilt daher auch für den Fall einer mündlichen Verhandlung,.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie gerne die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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