Befreiung vom Unterricht für Schüler in NRW als Trauzeuge
Ein volljähriger Schüler einer staatlichen allgemeinbildenden Schule in NRW ist gebeten worden, bei der standesamtlichen Eheschließung seines Bruders als Trauzeuge teilzunehmen. Am Tag der Eheschließung (ein Freitag) findet regulär Unterricht statt. Prüfungen (Klausuren, Tests) sind für den Schüler nicht vorgesehen. Die Anreise zum Ort der Eheschließung würde eine ganztägige Befreiung vom Un ...