Persönliche-u. Volks-Beleidigung
6. März 2020 09:08
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Preis:
35,00 €
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Beantwortet von
Guten Tag,
ich erlaube mir Ihnen ein/mein Problem zu schilder, das aus der folgenden Situation entstanden ist:
Am 23.1.2020 war unser Bundespraesident Steinmeier in Israel anlaesslich des 75. Jahrestages der Befreiung des KZ’s Ausschwitz in Israel. Das ist eine Geste, die meine Zustimmung findet. Aber als ich dann hörte, dass er seine Rede in englisch halten wolle, da er den Juden nicht zumuten wolle die Sprache der Taeter hoeren zu muessen, ist meine Akzeptanz stark reduziert worden, da auch ich deutsch als Muttersprache spreche und das mit jedem, der deutsch versteht. Ich spreche nicht die Sprache der Taeter, sondern meine Muttersprache.
Diese Sprache habe ich meine Kinder gelehrt und diese wiederrum ihren Kindern.
Da ich der Meinung war, dass das nicht so gesagt worden sein kann, habe dann im Presseamt des Praesidenten nachgefragt. Da nach 2 Wochen keine Antwort kam, habe ich erneut nachgefragt. Ich bekam den Hinweis, man koenne nur antworten, wenn man die Meldeadresse des Anfragenden kenne. Ich moege diese doch mitteilen. Das habe ich dann am 4.2.2020 getan.
Dabei ist es dann, trotz 2 weitere Anfragen ohne eine Reaktion aus dem Presseamt geblieben.
Meine Forderung ist:
Ich bestehe erstens auf eine Erklaerung zu meiner Anfrage und, wenn die Anfrage dahingehend beantwortet werden sollte, dass Herr Steinmeier das tatsaechlich so gesagt haben sollte - Taetersprache ..., denke ich daran das auf rechtlichem Wege unterbinden zu lassen, da ich mich extrem beleidigt fuehle. Ich spreche nicht die Sprache der Taeter, ich spreche die deutsche Sprache. Ich bitte Sie mir die Rechtslage/Chancen zu erlaeutern, damit ich Sie dann auf dieser Grundlage beauftragen kann, die Durchsetzung meines so wie ich meine, Buergerrechts zu erwirken. Den gesamten Schriftverkehr hierzu kann ich Ihnen zur Verfuegung stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Einsatz editiert am 06.03.2020 14:29:27