Antragspflichtversicherung 28a SGB 3 Wohnsitz im Ausland /Grenzgänger
beantwortet von
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Sehr geehrte/r Rechtsanwalt/in eine nicht ganz alltägliche Frage für den im Sozialrecht versierten Anwalt. Ist es für einen selbständigen Grenzgänger mit Wohnsitz im benachbarten Ausland möglich, der zurzeit eine sog. Antragspflichtversicherung nach § 28a SGB III unterhält, nach einer Inanspruchnahme dieser Versicherung mit Bezug von ALG nach dem SGB III, wieder eine Antragspflichtversicher ...