Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihre Anfrage an die BLZK muss alle Angaben enthalten, die für die Prüfung der Gleichwertigkeit von Bedeutung sind. Vorab empfehle ich Ihnen die Richtlinien der Bayerischen Landeszahnärztekammer
zum Inhalt der Weiterbildung
in der Kieferorthopädie
nach § 20 Abs. 3 der Weiterbildungsordnung für die Bayerischen Zahnärzte
http://www.blzk.de/itdaten/referate/fortbildung/kfo_rili.pdf
zu lesen, damit Sie wissen welche Angaben Sie machen sollen.
Anfrage über die Anerkennung einer kieferorthopädischen Weiterbildung in Rumänien
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beabsichtige eine kieferorthopädische Weiterbildung in .... zu machen und bitte Sie vorab zu prüfen, ob sie gem. § 4 Weiterbildungsordnung für die Bayerischen Zahnärzte in Deutschland anerkannt wird.
Die Ausbildung findet bei ..... statt. Sie beinhaltet.......
und dauert....
evtl. andere Angaben, s.o.
Zum Schluss: Weiterbildungsordnung
für die Bayerischen Zahnärzte
vom 22.01.1985 (BZB Heft 2/1985, S. 56),
zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 20.12.2012 (BZB Heft 1-2/2013, S. 84-86
http://www.blzk.de/itdaten/berufsrecht/weiterbildungsordnung.pdf
für Sie § 4 relevant.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Master of Medicine, Ethics and Law Liubov Zelinskij-Zunik, Rechtsanwältin