Sehr geehrter Fragesteller,
Frage 1:
"droht mit in der Schweiz ein Führerscheinentzug ?"
Wegen einer Geschwindigkeitsübertretung in Deutschland kann grundsätzlich kein Fahrverbot in der Schweiz verhängt werden, wenn die Schweizer Gesetze dies nicht ausdrücklich anordnen.
Dies wäre wohl nach §16 c des SVG (Schweizer Verkehrsgesetzes) der Fall, wenn nach einer Widerhandlung im Ausland
a.
ein Fahrverbot verfügt wurde; und
b.
die Widerhandlung nach den Artikeln 16b und 16c als mittelschwer oder schwer zu qualifizieren ist."
Die wird Ihnen verlässlich jedoch nur ein Schweizer Kollege beantworten können, der mit Ihrem Landesrecht vertraut ist.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
Antwort
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Heisst das , wenn ich bereits einmal ein vergehen im Ausland hatte-> was nicht der Fall ist , -> mit `` wiederhandlung ``
Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen !
Nachfrage 1:
"Heisst das , wenn ich bereits einmal ein vergehen im Ausland hatte-> was nicht der Fall ist , -> mit `` wiederhandlung".
Nein, es ist nicht im Sinne von "wieder" ( wiederholt, mehrfach) gemeint, sondern im Sinne von "wider"( gegen etwas) , also eine einmalige Verletzung des ausländischen Rechts kann da ausreichen, wenn Ihr Landesrecht den Verstoß als entsprechen ahndungswürdig betrachtet.