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Bei 100er Begrenzung 50 Kmh zu schnell

| 3. August 2015 22:09 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


23:08

An einem Regentag war ich auf der Autobahn von Österreich in die Schweiz über Deutschland unterwegs.
Es war eine 100 kmh Begrenzung angeschalten , leider bin ich mit 150 reingefahren.
Ich wohne im Kanton Zürich
Abgesehen von Busse und Punkte in Deutschland, droht mit in der Schweiz ein Führerscheinentzug ?

3. August 2015 | 22:59

Antwort

von


(950)
Wambeler Str. 33
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Sehr geehrter Fragesteller,


Frage 1:
"droht mit in der Schweiz ein Führerscheinentzug ?"


Wegen einer Geschwindigkeitsübertretung in Deutschland kann grundsätzlich kein Fahrverbot in der Schweiz verhängt werden, wenn die Schweizer Gesetze dies nicht ausdrücklich anordnen.

Dies wäre wohl nach §16 c des SVG (Schweizer Verkehrsgesetzes) der Fall, wenn nach einer Widerhandlung im Ausland

a.
ein Fahrverbot verfügt wurde; und
b.
die Widerhandlung nach den Artikeln 16b und 16c als mittelschwer oder schwer zu qualifizieren ist."


Die wird Ihnen verlässlich jedoch nur ein Schweizer Kollege beantworten können, der mit Ihrem Landesrecht vertraut ist.





Mit freundlichen Grüßen


Raphael Fork
-Rechtsanwalt-


Rechtsanwalt Raphael Fork

Rückfrage vom Fragesteller 3. August 2015 | 23:03

Heisst das , wenn ich bereits einmal ein vergehen im Ausland hatte-> was nicht der Fall ist , -> mit `` wiederhandlung ``

Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen !

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. August 2015 | 23:08

Nachfrage 1:
"Heisst das , wenn ich bereits einmal ein vergehen im Ausland hatte-> was nicht der Fall ist , -> mit `` wiederhandlung".

Nein, es ist nicht im Sinne von "wieder" ( wiederholt, mehrfach) gemeint, sondern im Sinne von "wider"( gegen etwas) , also eine einmalige Verletzung des ausländischen Rechts kann da ausreichen, wenn Ihr Landesrecht den Verstoß als entsprechen ahndungswürdig betrachtet.

Bewertung des Fragestellers 3. August 2015 | 23:32

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"

Eigentlich weiss ich jetzt genauso viel wie vorher .... :-(
Denn das wusste ich eben nicht ob hier in Zürich einem bei so einem Vergehen der Schein abgenommen wird.
Dass es die Deutschen nicht können wusste ich vorher.
Meine Frage war konkret auf die Schweiz gerichtet. Wenn Sie das nur durch einen schweizer Kollegen beantworten können, haben Sie mir leider hier nicht geholfen :-(

"
Stellungnahme vom Anwalt:

Die Bewertung ist nicht nachvollziehbar und zudem sogar inhaltlich falsch. Denn Sie müssten jetzt mehr wissen als vor der Frage, nämlich dass das Schweizer Landesrecht regelmäßig Schweizer Anwälten bekannt ist, deutschen Anwälten für gewöhnlich aber nicht.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 3. August 2015
3,6/5,0

Eigentlich weiss ich jetzt genauso viel wie vorher .... :-(
Denn das wusste ich eben nicht ob hier in Zürich einem bei so einem Vergehen der Schein abgenommen wird.
Dass es die Deutschen nicht können wusste ich vorher.
Meine Frage war konkret auf die Schweiz gerichtet. Wenn Sie das nur durch einen schweizer Kollegen beantworten können, haben Sie mir leider hier nicht geholfen :-(


ANTWORT VON

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Sozialrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Miet- und Pachtrecht