Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte gerne Ihre Frage auf Basis der gegebenen Informationen:
Je nach der genauen Ausgestaltung des Spiels und der Höhe der dabei erzielbaren Gewinne und auch abhängig davon, wie diese genau an die Spieler ausgezahlt werden können, ist es möglich, dass mehrere Genehmigungen erforderlich sind.
So sind Spiele mit Gewinnmöglichkeit grundsätzlich nach § 33d GewO
i.V.m. SpielV erlaubnispflichtig. Diese Regelung ist eigentlich für Automatenspiele gemacht. Ob sie auf Onlinespiele anwendbar ist, ist umstritten, ich würde jedoch der Sicherheit halber davon ausgehen und eine Erlaubnis beantragen. Die genauen Einzelheiten hängen, wie gesagt zum einen von der genauen Ausgestaltung des Spiels sowie dem Ort aus, an dem Ihr Unternehmen sitzen soll. Danach richtet sich nämlich die zuständige Behörde.
Eine Möglichkeit kann ggf. sein, die Liga aus dem EU-Ausland zu betreiben. Dadurch könnte auf Regelungen anderer Staaten ausgewichen werden, die ggf. freundlicher sind.
Was die Erlaubnis der Unternehmen wie Sony oder Microsoft angeht, so würde im empfehlen, auf eine direkte Kontaktaufnahme zu setzen. Es ist davon auszugehen, dass es dort Modelle gibt, die einen umkomplizierten Umgang mit der Thematik zur Folge haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Nikolaus FX Lutje