Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihr beabsichtigtes Vorgehen ist nicht ungefährlich, da nach Ihrer Sachverhaltsschilderung alle Fristen normal weiterlaufen werden - auf Ihren Auslandsaufenthalt und die Zeitverzögerung bei der Postzustellung wird rechtlich keine Rücksicht genommen werden.
Dieses wäre allenfalls dann der Fall, wenn eine Verzögerung unverschuldet eintreten sollte, und genau davon kann nicht ausgegangen werden.
Denn wenn Sie die Problematik schon richtig erkannt haben, dann aber keine Abhilfe schaffen, wird man Ihnen ein Verschulden anlasten.
Letztlich gibt es nur wenige Möglichkeiten:
a) Den Auslandsaufenthalt vermeiden (wobei ich davon ausgehe, dass diese Möglichkeit eher theoretischer Natur sein wird).
b) Eine Vertrauensperson bitten, die geöffnete Post Ihnen sofort mitzuteilen - das dürfte heutzutage per Telefon, Telefax oder Email ohne Zeitverzögerung möglich sein.
Diese Vertrauensperson wird dann also den Inhalt der Schreiben kennen - aber auch das ist heutzutage nicht mehr ganz ungewöhnlich.
Dabei müssen Sie dafür Sorge tragen, dass die Person auch entsprechende Vollmachten hat, um ggfs. Post, Zustelldienst, etc. auf dem Amt abholen zu können. Sie sollten sich unbedingt vorab erkundigen, welche Art von Vollmacht benötigt wird.
c) Sie erteilen einer Vertrauensperson Generalvollmacht, die auch für den Auslandsaufenthalt befristet sein kann, so dass diese Vertrauensperson dann eigenmächtig vorgehen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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