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Während Elternzeit eine Ausbildung im Ausland machen

| 2. Mai 2015 13:10 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Ulrike Gehrke

Sehr geehrte Damen und Herren,


Ich möchte während Elternzeit eine Ausbildung im Ausland machen. Ich bekomme dazu kein Geld, sondern bezahle ich die Kursgebühren. Die Reise sollte für 6 Monate dauern. Ich bleibe gemeldet in Deutschland. Ich nehme die ganze Familie mit. Die Fortbildung ist geplant für ca. 25 Stunden pro Woche.

Ist das mir gesetzlich erlaubt während Elternzeit?

Danke

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

1. während der Elternzeit müssen Sie sich nicht in Deutschland aufhalten.

Die Fortbildung können Sie durchführen, auf § 15 Abs. 4 BEEG kommt es hier nicht an, da die Fortbildung nicht auf Erwerbstätigkeit (wirtschaftlicher Erwerb) gerichtet ist.

2. Auch bei einer Inanspruchnahme von Eltern-geld- gibt es keine Probleme, wenn Sie weiterhin in Deutschland gemeldet bleiben, vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BEEG , und eine Wohnung haben in die Sie jederzeit zurückkehren können. Bis zu einem Jahr können Sie sich im Ausland aufhalten.

Mit freundlichen Grüßen

U. Gehrke
Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 2. Mai 2015 | 14:47

Hallo,

vielen Dank für die Hilfe. Frage noch bitte, ob ich Genehmigung vom Arbeitgeber dazu unbedingt bauche.

Danke

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. Mai 2015 | 14:59

Hallo,

sehr gerne.
Nein, eine "Genehmigung" ist nicht erforderlich. Sie wäre nur erforderlich wenn Sie eine Teilzeittätigkeit ausüben wollen, die auf Entgelt gerichtet ist. Da Sie für Ihre Ausbildung/ Fortbildung aber kein Geld bekommen, brauchen Sie auch keine Zustimmung vom Arbeitgeber.

Wenn Sie noch eine Nachfrage haben, schreiben Sie mir bitte gerne eine E-Mail, da hier im Portal nur eine Nachfrage möglich ist.

Freundliche Grüße

U. Gehrke
Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers 2. Mai 2015 | 15:02

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