Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Frage des Hauptwohnsitzes richtet sich nach den Meldegesetzen des betreffenden Bundeslandes, in Ihrem Fall nach § 16 MG NRW. In dessen Abs. 2 wird der Begriff "Hauptwohnung" dahingehend definiert, dass dies die Wohnung ist, an der sich der Einwohner vorwiegend aufhält. Alle übrigen Wohnungen des Einwohners stellen nach Abs. 3 Nebenwohnungen dar.
Da Sie sich überwiegend im Ausland aufhalten, ist Ihre dortige Wohnung Hauptwohnung i.S.d. § 16 Abs. 2 MG NRW. Ihre Wohnung in NRW ist dagegen (nur) eine Nebenwohnung. Demzufolge wäre Ihre deutsche Wohnung ein Neben- und nicht der Hauptwohnsitz.
Korrekt wäre es daher, den Hauptwohnsitz ab- und einen entsprechenden Nebenwohnsitz anzumelden. Auf die sich hieraus ggf. ergebenden Folgeprobleme wie Zweitwohnsitzsteuer, Steuerpflicht etc. kann nur pauschal hingewiesen werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen