Gewerbliches Mietrecht - zum Rückbau verpflichtet?
vom 21.5.2019
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Mikio Frischhut / Nürnberg
Ich habe am 21.12.15 einen gewerblichen Mietvertrag für ein Ladenlokal geschlossen, in dem es wie folgt heißt: " Das Mietverhältnis beginnt am 01.02.16 und wird auf unbefristete Zeit abgeschlossen." "Für beide Vertragspartner gilt die gesetzliche Kündigungsfrist gemäß § 580a BGB. Die Kündigung muss per eingeschriebenen Brief erfolgen." "Der Vermieter verzichtet auf die zuvor genannte Rück ...