8.5.2008
von RA Martin P. Freisler
Seit einigen Jahren behandele ich einen Patienten nach einem schweren Arbeitsunfall. Ich arbeite ausschliesslich privatärztlich, da ich kein Mitglied der kassenärztlichen Vereinigung bin. Sowohl die Berufsgenossenschaft wie die AOK verweigern die Bezahlung, da der Rechtsstreit des Patienten wegen se ...