Guten Abend,
gerne beantworte ich Ihre Frage mit den von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen.
Zunächst hoffe ich, dass es Ihrem Sohn soweit wieder gut geht!
Ich gehe einmal davon aus, dass es lediglich eine ambulante Behandlung ohne Nutzung eines Zimmers auf Station (Übernachtung) war. Ansonsten würden noch Kosten für die stationäre Behandlung zu prüfen sein.
Die Kosten der Ärzte richten sich in diesem Fall nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Diese sieht vor, dass nur vollständig erbrachte Leistungen abgerechnet werden können. Daher ist eine Berechnung von nicht erbrachten Leistungen nicht möglich.
Der sicherlich schnellste Weg wäre ein Anruf in der Klinik, vielleicht lässt sich das Problem schnell lösen. Ansonsten beliebt Ihnen (auch noch ohne Anwalt) die Möglichkeit, eine Kostenklärung über die zuständige Landesärztekammer zu beantragen. Schlussendlich - dies machen wir natürlich auch gerne für Sie - können auch wir die Rechnung auf Korrektheit prüfen.
Was wir - und sich Sie persönlich- auf jeden Fall machen sollten, ist die Einsichtnahme in die Behandlungsdokumentation. Diese ist die Grundlage für die Abrechnung. Schreiben Sie die Klinik bzw. den behandelnden Arzt an und verlangen, dass dieser Ihnen Kopien der gesamten Behandlungsdokumentation zukommen lässt (derzeit ist umstritten ob dies kostenfrei nach DSGVO zu erfolgen hat oder Kopierkosten zu erstatten sind). Aus der Dokumentation muss sich ergeben, welche Leistungen erbracht wurden. Bei einer Szintigraphie wird ja radioaktives Material benötigt, das sollte sich sehr deutlich In der Dokumentation ergebenen. Je nachdem, was in dieser Dokumentation vermerkt ist, kann man die Korrektheit der Abrechnung gut prüfen.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute.
Beste Grüße
Jan Gregor Steenberg, LL.M.
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Vertrauensanwalt des Medizinrechtsberatungsnetz
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Gregor Steenberg, LL.M.
Hachelallee 88
75179 Pforzheim
Tel: 07231/1331993-0
Web: http://www.kanzlei-steenberg.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Jan Gregor Steenberg, LL.M.
Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz