B2B Vertrag in Coronazeiten Gastronomie/Dienstleister
vom 5.2.2022
für 46 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Richter / München
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin hauptberuflicher Diskjockey. Im Januar 2020 hat ein Gastronom aus Hamburg für seine Location eine Silvesterfeier für den 31.12.2020 bei mir gebucht. Also ein B2B Geschäft. Er hat meinen Vertrag und entsprechende AGB unterschrieben. In den AGB ist natürlich auch das Thema Stornierung und Stornierungskosten fest geregelt. Im Dezember 2020 hatten wir beka ...