Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:
Ich habe mir die Verkaufsplattform Fansale.de angeschaut.
Hier werden in der Tat die Tickets lediglich vermittelt. Daher haftet Eventim auch nur in Fällen beispielsweise einer Echtheitsgarantie, wenn sich herausstellt, daß es sich um gefälschte Tickets handelt.
Im Übrigen wird der jeweilige Kauf durch Eventim zwischen Käufer und Verkäufer nur vermittelt.
Einen (direkten) Anspruch gegen den Verkäufer sehe ich allerdings auch nicht. Der Verkäufer hat Ihnen (gültige) Tickets verkauft und dafür den Kaufpreis erhalten.
Daher hat der Verkäufer seine Verkäuferpflichten erfüllt, solange es sich um echte und gültige Tickets handelt.
Daher wäre eigentlich Ticketmaster die zuständige Stelle für die Erstattung. Ticketmaster erstattet tatsächlich nur an den jeweiligen Käufer der Tickets, so jedenfalls die Rückerstattungsbedingungen von Ticketmaster.
Inwieweit dies in jedem Fall zulässig ist, erscheint fraglich, zumindest wenn es sich um Tickets handelt, die auch frei weiterverkauft werden dürfen. Dies wird von Gerichten teils unterschiedlich bewertet.
Allerdings gehe ich nicht davon aus, daß der Verkäufer die Tickets durch Ticketmaster erstattet bekommen hat. Dafür ist regelmäßig wohl auch die Rückgabe der Tickets erforderlich und nicht nur der Verkaufscode.
Wenn sich Ticketmaster mit Verweis auf die o.g. Bedingungen weigert die Tickets zu erstatten, haftet jedenfalls der Veranstalter bei der Absage eines Konzerts.
Daher würde ich Ihnen empfehlen die Erstattung vom Veranstalter zu fordern. Im Falle der Absage haben Sie jedenfalls Anspruch auf Erstattung des vollen Eintrittspreises.
Fordern Sie den Veranstalter nachweisbar schriftlich – per Einwurf/Einschreiben – unter Fristsetzung von 14 Tagen zur Erstattung des Eintrittspreises gegen Rückgabe der Karten auf.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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