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Ansprüche bei abgesagtem Konzert / Karte über Fansale.de gekauft

27. Januar 2022 18:10 |
Preis: 100,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Können die Käufer die Erstattung des Kaufpreises für die Konzertkarten vom privaten Verkäufer auf der Ticketplattform verlangen, nachdem das Konzert abgesagt wurde, obwohl weder die Ticketplattform noch der ursprüngliche Ticketverkäufer Ticketmaster eine Rücknahme und Erstattung vornehmen?

Die Möglichkeit einer Rückerstattung hängt stark von den spezifischen Bedingungen der Plattform und der rechtlichen Einordnung des Zweitmarktkäufers ab. Wenn der private Verkäufer als Geschäftsmann gehandelt hat, könnte er für den Ausfall des Konzerts haftbar gemacht werden. Wenn er jedoch als Privatperson gehandelt hat, könnte er die Haftung grundsätzlich ausschließen, wenn eine entsprechende Ausschlussklausel wirksam vereinbart wurde.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Rechte und Pflichten in Bezug auf die Rückerstattung von Tickets in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der jeweiligen Plattform festgelegt sind. Wenn die AGB eine Rückerstattung im Falle einer Absage ausschließen, könnte es schwierig sein, eine Rückerstattung zu erhalten.

Wir haben im Dezember 2020 zwei Karten für ein Konzert über Fansale.de bei einem privaten Verkäufer gekauft. Die konkreten Verkäufer-Daten (vollständiger Name / Anschrift) sind auf Fansale.de nicht einsehbar. Die Tickets wurden zu einem deutlich höheren als dem auf den Karten ausgewiesenen Preis vom Anbieter ver- bzw. von uns gekauft.

Nun wurde das Konzert abgesagt. Das Portal Fansale.de wird von Eventim betrieben. Eventim verweist darauf, dass die Karten nur von der Vorverkaufsstelle zurückgenommen und erstattet werden. Vom Verkäufer wurden die Tickets ursprünglich bei Ticketmaster gekauft. Ticketmaster erstattet im Falle von Konzertabsagen unaufgefordert und direkt an den ursprünglichen Käufer der Karten - also in unserem Fall an den Fansale-Verkäufer. Ticketmaster schließt daher auch die Rücknahme der Karten und eine Erstattung aus. Ferner wurden für die Nachholtermine Codes für einen bevorzugten Vorverkauf ausgegeben - ebenfalls nur für den ursprünglichen Käufer.

Den Verkäufer haben wir versucht per Nachricht über Fansale.de zu erreichen, bekommen (wie erwartet) keine Rückmeldung. Der Verkäufer hat im Idealfall jetzt also Karten an uns verkauft, seinen ursprünglichen Kaufpreis von Ticketmaster erstattet bekommen und konnte sich mit den Vorkauf-Codes zwei neue Karten kaufen. Wir sitzen auf für uns wertlosen Tickets, die uns niemand erstatten möchte.

Können wir vom Verkäufer die Erstattung des Verkaufspreises verlangen, weil das Konzert abgesagt wurde? Wie können wir an die Daten des Verkäufers kommen? Kann ein Anwalt sowas von Eventim anfordern oder geht das nur über ein Gericht? Haben Tickets einen Dokumentencharakter und kann Ticketmaster "Zug um Zug" gegen die Karten zur Erstattung gezwungen werden? Welche Empfehlung würden Sie uns geben?

27. Januar 2022 | 20:01

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:


Ich habe mir die Verkaufsplattform Fansale.de angeschaut.


Hier werden in der Tat die Tickets lediglich vermittelt. Daher haftet Eventim auch nur in Fällen beispielsweise einer Echtheitsgarantie, wenn sich herausstellt, daß es sich um gefälschte Tickets handelt.


Im Übrigen wird der jeweilige Kauf durch Eventim zwischen Käufer und Verkäufer nur vermittelt.

Einen (direkten) Anspruch gegen den Verkäufer sehe ich allerdings auch nicht. Der Verkäufer hat Ihnen (gültige) Tickets verkauft und dafür den Kaufpreis erhalten.

Daher hat der Verkäufer seine Verkäuferpflichten erfüllt, solange es sich um echte und gültige Tickets handelt.


Daher wäre eigentlich Ticketmaster die zuständige Stelle für die Erstattung. Ticketmaster erstattet tatsächlich nur an den jeweiligen Käufer der Tickets, so jedenfalls die Rückerstattungsbedingungen von Ticketmaster.

Inwieweit dies in jedem Fall zulässig ist, erscheint fraglich, zumindest wenn es sich um Tickets handelt, die auch frei weiterverkauft werden dürfen. Dies wird von Gerichten teils unterschiedlich bewertet.


Allerdings gehe ich nicht davon aus, daß der Verkäufer die Tickets durch Ticketmaster erstattet bekommen hat. Dafür ist regelmäßig wohl auch die Rückgabe der Tickets erforderlich und nicht nur der Verkaufscode.

Wenn sich Ticketmaster mit Verweis auf die o.g. Bedingungen weigert die Tickets zu erstatten, haftet jedenfalls der Veranstalter bei der Absage eines Konzerts.


Daher würde ich Ihnen empfehlen die Erstattung vom Veranstalter zu fordern. Im Falle der Absage haben Sie jedenfalls Anspruch auf Erstattung des vollen Eintrittspreises.

Fordern Sie den Veranstalter nachweisbar schriftlich – per Einwurf/Einschreiben – unter Fristsetzung von 14 Tagen zur Erstattung des Eintrittspreises gegen Rückgabe der Karten auf.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt






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