Arbeitserlaubnis als Thailänderin in einem Imbiss
vom 5.9.2011
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sabine Reeder / Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie um Rat zu folgendem Sachverhalt: Meine Freundin (thailändische Staatsbürgerin mit Daueraufenthalt EG aus Österreich, noch wohnhaft in Österreich) und ich (deutscher Staatsbürger) möchten in Deutschland einen thailändischen Imbiss eröffnen. Da mir der Weg über §21 Aufenth.G. zu kompliziert erscheint, möchte ich das Geschäft auf meinen Namen eröffne ...