Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihre Frau kann jederzeit die Möglichkeiten des Schengen-Visums nutzen, muss sich aber auch an dessen Regeln halten, was insbesondere bedeutet, rechtzeitig nach Ablauf der Besuchszeit wieder auszureisen. Es fragt sich allerdings, ob Ihre Frau dieses Visum schneller erhalten würde als ein nationales Visum in Ansehung der coronabedingten Einschränkungen des Dienstbetriebs.
Die Einreise muss mit dem "richtigen" Visum erfolgen. Für einen Daueraufenthalt aus Gründen des Ehegattennachzugs ist dies das nationale Visum. Reist Ihre Frau mit einem Schengen-Visum ein, um dauerhaft zu bleiben, wird die Ausländerbehörde verlangen, dass Ihre Frau wieder ausreist und von Tunesien das entsprechende Verfahren bei der deutschen Botschaft ordnungsgemäß durchführt.
Ihre Frau kann gleichzeitig ein Schengen-Visum und ein nationales Visum beantragen. Für beide bedarf es allerdings einer persönlichen Vorsprache bei der deutschen Auslandsvertretung in Tunesien.
Schwierigkeiten beim Spracherwerb dürfen eine Familienzusammenführung nicht auf Dauer hindern. Das Bundesverwaltungsgericht sieht hierbei einen Zeitraum von bis zu einem Jahr als zumutbar an.
Möglicherweise könnte sich die Ausländerbehörde darauf einlassen, Ihrer Frau ein Visum für einen Sprachkurs nach § 16f Abs. 1
des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zu erteilen. Nach dessen erfolgreichem Bestehen könnte eine Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug in Deutschland beantragt werden.
Ein nationales "Kurzzeit-Visum" gibt es nicht. Lediglich der Aufenthaltszweck mag entsprechend befristet sein. Die Einreise zu einem anderen Zweck als einem Besuch muss stets mit einem nationalen Visum erfolgen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
28.05.2020
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22:08
Antwort
vonRechtsanwalt Gero Geißlreiter
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