Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es gilt die Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003L0109&from=DE. Mit einer österreichischen Daueraufenthaltserlaubnis-EU darf sich Ihre Freundin in Deutschland legal bis zu 90 Tage aufhalten und mit dem österreichischen Dokument einreisen. Für Zeiten, die darüber hinaus gehen, wird eine (befristete, aber verlängerbare) Aufenthaltserlaubnis nach § 38a
des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erteilt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
28. März 2019
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14:06
Antwort
vonNotar und Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
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