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EU-Daueraufenthalt Österreich nach Deutschland für 1 Jahr?

26. März 2019 17:19 |
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Ausländerrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

EU-Daueraufenthaltsberechtigte im EU-Ausland erhalten für einen Aufenthalt in Deutschland über 90 Tage eine Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG.

Guten Tag,

meine Freundin wohnt derzeit in Österreich mit einer EU-Daueraufenthaltskarte.

Ihre Staatsangehörigkeit ist die Serbische.

Meine Frage ist nun, kann meine Freundin für 6 Monate bis 1 Jahr zusammen mit mir in Deutschland leben (nicht arbeiten)?
- Falls es Möglich sein sollte, was müssten wir beachten?

Ich selber bin hier geboren und aufgewachsen, besitze ein laufendes Einkommen und habe eine eigene Wohnung.


Ich bedanke mich schonmal im vorraus!

Eren

28. März 2019 | 14:06

Antwort

von


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Web: https://rkm-goettingen.de/gero-geisslreiter-verwaltungsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Es gilt die Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003L0109&from=DE. Mit einer österreichischen Daueraufenthaltserlaubnis-EU darf sich Ihre Freundin in Deutschland legal bis zu 90 Tage aufhalten und mit dem österreichischen Dokument einreisen. Für Zeiten, die darüber hinaus gehen, wird eine (befristete, aber verlängerbare) Aufenthaltserlaubnis nach § 38a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erteilt.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

ANTWORT VON

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Öffentliches Baurecht, Erbrecht, Ausländerrecht, Fachanwalt Verwaltungsrecht
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