§ 9a Erlaubnis zum Daueraufenthalt für Inhaber § 26 ABS. 3 Satz 1
vom 28.3.2022
für 45 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe eine Stelle in einem anderen EU Land gefunden, deswegen möchte ich gerne fragen, ob ich einen Anspruch auf Daueraufenthalt EU
gemäß § 9a AufenthG haben kann? In dem Wissen, dass ich kein EU Staatsangehöriger bin, aber ich lebe seit ungefähr 7 Jahren in Deutschland und besitze ich zurzeit eine Niederlassungserlaubnis (26 ABS. 3 Satz 1) sowie einen Reisep ...