Schulrecht - Klassenzusammenlegung, maximale Schülerzahl - EILT
vom 29.6.2014
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
An einer Schule mit dem Schwerpunkt Sprache gibt es drei 1. Klassen 1a: voraussichtlich per Schuljahresbeginn 2. Klasse: 15 Kinder, davon 4 Integrationskinder (zählen doppelt) 1b: voraussichtlich per Schuljahresbeginn 2. Klasse: 11 Kinder, davon 1 Integrationskind (zählt doppelt) 1c: reine Sprachheilklasse (Förderklasse Sprache), ca 12 Kinder - die Förderklasse Sprache geht nur bis zur ei ...