Beitragsservice ARD/ ZDF/ DRadio (GEZ)
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Ich habe vom „Beitragsservice" für 2013 einen Gebühren-/ Beitragsbescheid und für 2014 einen Festsetzungsbescheid erhalten. Beide Bescheide habe ich zurückgewiesen (bzw. gegen den 2014er hilfsweise fristgerecht Widerspruch eingelegt) mit der Begründung, dass die Gebühren die Privatautonomie verletzen, da zu meinen Lasten ein Vertrag zwischen zwei anderen Parteien geschlossen wurde. Ich habe Frist ...