§75 Abs. 4 und § 76 LBG - Urlaub ohne Dienstbezüge zur Pflege eines Angehörigen
vom 7.1.2021
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Guten Tag, ich bin Beamter in RP und möchte mich zur Betreuung meines pflegebedürftigen Vaters (Pflegestufe 4) ohne Dienstbezüge für 1-2 Jahre beurlauben lassen. Auf dem Antragsformular findet sich die Formulierung "... zur tatsächlichen Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen". Meine Frage lautet: Was bedeutet dies konkret bzw. wird konkret hierunter verstanden? Danke und mit bestem Gruß ...