Frühere Ortsbezeichnung in Urkunden
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Domsz / Wiesenfelden
Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Frage: Nach welcher Rechtsnorm bzw. nach welchen Rechtsnormen , ggf. auch Rechtsprechung, (bitte jeweils Benennung) bestimmt es sich, dass für Eintragungen, z.B. in behördlichen Dokumenten und sonstigen Urkunden, die Orts- bzw. Staatsbezeichnung zum Zeitpunkt des früheren Ereignisses maßgeblich ist? Bsp.: Geburt 1966, Ort: Karl-Marx-Sta ...