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Studium

14. September 2008 18:10 |
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Verwaltungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Jana Laurentius

Studiere zur Zeit in Halle Humanmedizin und habe die Mikroanatomieprüfung zum zweiten Mal nicht bestanden und an der Uni Halle keine weitere Möglichkeit die Prüfung zu wiederholen. Bin durch die Uni nicht exmatrikuliert, brauch aber den Schein um das Studium fortzusetzen.
Habe ich dadurch meinen Prüfungsanspruch verloren? Wie kann ich das Studium weiterführen? Bin über jedwede Hilfe dankbar!
heiko
sorry jedoch ist studienrecht nicht aufgeführt,ich hoffe sie können mir dennoch helfen....

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:

Gemäß der für Ihren Studiengang geltenden Studienordnung ist der erfolgreiche Besuch des Kursus der Mikroskopischen Anatomie bei der Anmeldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nachzuweisen. Da Sie den Kursus endgültig nicht bestanden haben, fehlt Ihnen eine Voraussetzung für die Meldung, so dass Sie Ihr Studium nicht fortsetzen können werden.

Sie können nur das Gespräch mit den für den Kursus verantwortlichen Personen suchen, um vielleicht eine andere Beurteilung Ihrer Kursleistung zu erreichen. Oder Sie suchen einen Anwalt auf und lassen ihn prüfen, ob bei der Beurteilung Ihrer Leistungen in diesem Kursus wirklich alles richtig gelaufen ist, in der Hoffnung, eine bessere Beurteilung oder eine erneute Teilnahmemöglichkeit an diesem Kursus zu erlangen. Dies zu erreichen ist jedoch schwierig.

Im Übrigen bleibt Ihnen die Möglichkeit, andere Universitäten zu kontaktieren, um Ihr Studium vielleicht an einer anderen Hochschule, die andere Anforderungen stellt, fortsetzen zu können.

Es tut mir Leid, dass ich Ihnen keine bessere Auskunft geben kann. Ich wünsche Ihnen trotzdem alles Gute für Ihre Zukunft.

Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)

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