Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ein sogenanntes "Behördenführungszeugnis" (= Führungszeugnis der Belegart 0) unterscheidet sich mit Blick auf erfolgte Verurteilungen, Einstellungen oder laufende Ermittlungsverfahren inhaltlich nicht von einem normalen Führungszeugnis.
Ein behördliche Führungszeugnis kann allerdings auch verwaltungsbehördliche Entscheidungen, wie zum Beispiel den Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis enthalten. Wurde in einem Stafverfahren die Frage der Schuldfähigkeit geklärt, ist auch dies enthalten.
Die Belegart "O" bedeutet ferner, das Führungszeugnis wird nicht dem Antragsteller, sondern der Behörde direkt übersandt.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, das Behördenführungszeugnis im Zweifelsfall zunächst an ein von Ihnen zu benennendes Amtsgericht schicken zu lassen, damit sie es dort einsehen und auf diese Weise feststellen können.
Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jeromin
Rechtsanwalt