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Kosten für Fahrzeugreparatur. Eigentümer oder Nutzer

20. Mai 2025 12:13 |
Preis: 45,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo,

ich habe folgenden Sachverhalt:
Meine (Noch-)Ehefrau nutzt ein Fahrzeug welches auf mich Zugelassen ist und auch bei der Versicherung über mich läuft. Das Auto nutzt sie bereits seit ca. 2 Jahren. vor ca. einem dreiviertel Jahr haben wir uns getrennt. Meine Frau hat das Fahrzeug weiter genutzt. Die Raten und die Versicherung habe ich weiterhin bezahlt.
Nun möchten wir beide das gern anders regeln. Sie möchte sich selbst ein eigenes Auto kaufen, bzw. ich habe Ihr Angeboten das aktuelle zu übernehmen, was Sie auf Grund der Kosten allerdings nicht wollte. Nun möchte Sie mir das Fahrzeug also zurückgeben.
Dieses hat jetzt allerdings zwei große Baustellen:
Sowohl die Heckklappe als auch eine Seitliche Schiebetür (Beides Elektrisch) sind defekt. Die Kosten für die Reparaturen werden zusammen ca. 4.000,-€ betragen.
Wer ist hier in der Pflicht dieses zu zahlen? Bzw. habe ich Anspruch auf Schadenersatz?

20. Mai 2025 | 12:36

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:


Zunächst ist zu klären, wer Eigentümer des Fahrzeugs ist. Da das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist und die Versicherung über Sie läuft, spricht dies dafür, dass Sie der Eigentümer sind. Die Nutzung durch Ihre Frau erfolgte offenbar mit Ihrer Zustimmung, was auf eine unentgeltliche Überlassung hindeutet.


Schäden, die während der Nutzung durch Ihre Ex-Frau entstanden sind und keine normalen Gebrauchsspuren darstellen, von ihr zu tragen.


Es wäre ratsam, den genauen Zustand des Fahrzeugs bei der Übergabe an Ihre Frau zu dokumentieren, um nachweisen zu können, dass die Schäden während ihrer Nutzung entstanden sind. Sollten die Schäden als normale Gebrauchsspuren zu werten sein, könnte es schwieriger sein, einen Erstattungsanspruch durchzusetzen.



Zusammenfassend: Sie könnten einen Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn die Schäden während der Nutzung durch Ihre Frau entstanden sind und über normale Gebrauchsspuren hinausgehen. Es wäre sinnvoll, dies mit Ihrer Frau zu klären und gegebenenfalls Beweise für den Zustand des Fahrzeugs zu sammeln.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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