Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Zunächst ist zu klären, wer Eigentümer des Fahrzeugs ist. Da das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist und die Versicherung über Sie läuft, spricht dies dafür, dass Sie der Eigentümer sind. Die Nutzung durch Ihre Frau erfolgte offenbar mit Ihrer Zustimmung, was auf eine unentgeltliche Überlassung hindeutet.
Schäden, die während der Nutzung durch Ihre Ex-Frau entstanden sind und keine normalen Gebrauchsspuren darstellen, von ihr zu tragen.
Es wäre ratsam, den genauen Zustand des Fahrzeugs bei der Übergabe an Ihre Frau zu dokumentieren, um nachweisen zu können, dass die Schäden während ihrer Nutzung entstanden sind. Sollten die Schäden als normale Gebrauchsspuren zu werten sein, könnte es schwieriger sein, einen Erstattungsanspruch durchzusetzen.
Zusammenfassend: Sie könnten einen Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn die Schäden während der Nutzung durch Ihre Frau entstanden sind und über normale Gebrauchsspuren hinausgehen. Es wäre sinnvoll, dies mit Ihrer Frau zu klären und gegebenenfalls Beweise für den Zustand des Fahrzeugs zu sammeln.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt
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