Versäumnisurteil bei einem örtlich nicht zuständigen Gericht
vom 14.12.2020
für 48 €
In der Sache wg. Rückabwicklung eines KV nach dem Fernabsatzgesetz (Warenkauf im Onlineshop) mit einem Sachwert von ca. 700EUR wird die Klägerseite durch einen RA vertreten, die Beklagte, eine GbR, wird durch einen der Gesellschafter vertreten. 1) Die Klage wird zuerst beim örtlich zuständigen Gericht am Sitz der Beklagten eingereicht, einen Tag vor der mündlichen Verhandlung wird die Klage zur ...