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Grundstückskauf in Portugal

30. Mai 2024 14:07 |
Preis: 65,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Guten Tag,

Ich beabsichtige ein größeres Grundstück in Portugal zu erwerben.
Einige Grundstücke beinhalten eine sog. Ruine, also meist ein verkommenes Gebäude, inwiefern ist die Wiederherstellung dieses Gebäudes möglich? Soweit mit bekannt, ist die Wiederherstellung ohne weiteres möglich und benötigt auch keinerlei Genehmigungen, oder ?

Dürfte ich darüber hinaus auch kleinere Zelte aufstellen und diese entgeltliche vermieten? Oder wäre hierfür eine Baugenehmigung von Nöten?
Dürfte ich ein großes Grundstück ca. 8 ha auch einfach einzäunen wenn ich dieses rechtmäßig erworben habe? Was ist zum Beispiel mit dem Jagdrecht auf diesem Grundstück, normalerweise stehen die Grundstücke allen Jägern sozusagen frei zur Verfügung was die Jagdausübung betrifft, dürfte ich dieses dann alleine bejagen da theoretisch nur ich alleine Zugang habe ? Herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.

Einsatz editiert am 3. Juni 2024 07:13

3. Juni 2024 | 09:36

Antwort

von


(370)
Am Karlsplatz 3
80335 München
Tel: 08954194866
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Katharina-Larverseder-__l108623.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage.

Basierend auf den von Ihnen geschilderten Informationen kann ich Ihnen folgende Einschätzung geben:

1. Die Wiederherstellung einer Ruine auf einem Grundstück in Portugal ist grundsätzlich möglich. Allerdings benötigen Sie dafür in der Regel eine Baugenehmigung der zuständigen portugiesischen Behörden. Es ist nicht davon auszugehen, dass keinerlei Genehmigungen erforderlich sind. Die genauen Voraussetzungen und das Verfahren hängen von den örtlichen lokalen Bauvorschriften ab.

2. Das Aufstellen von Zelten zur entgeltlichen Vermietung stellt eine Nutzungsänderung dar. Dafür ist ebenfalls eine behördliche Genehmigung notwendig. Insbesondere wenn Sie eine gewerbliche Vermietung planen, müssen Sie die einschlägigen Vorschriften für Beherbergungsbetriebe beachten.

3. Das Einzäunen eines rechtmäßig erworbenen Grundstücks ist prinzipiell zulässig. Allerdings können auch hier örtliche Vorschriften zu beachten sein, z. B. hinsichtlich Höhe und Art der Einfriedung. Eine Rücksprache mit den zuständigen portugiesischen Behörden ist ratsam.

4. Das Jagdrecht auf Privatgrundstücken in Portugal liegt üblicherweise beim Eigentümer. Durch Einzäunung können Sie anderen den Zutritt verwehren. Dennoch müssen Sie die jagdrechtlichen Bestimmungen Portugals beachten. Eine alleinige Bejagung ist nicht ohne weiteres zulässig.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B.
Rechtsanwältin


Rückfrage vom Fragesteller 5. Juni 2024 | 09:54

Hallo liebe Frau Larverseder,

herzlichen Dank für ihre schnelle Rückmeldung. Eine Frage hätte ich noch zum Jagdrecht. Die erwähnen dass eine alleinige Ausübung der Jagd innerhalb eines befriedeten Grundstücks nicht grundsätzlich möglich sei. Können sie mir hierzu weitere Infos geben?
Weiß wäre dann die Alternative? Habe ich die Pflicht dann andere Jäger in das Grundstück zu lassen? Vielen Dank für die Beantwortung der Frage. Herzliche Grüße Michael Leal

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. Juni 2024 | 12:50

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne gehe ich noch näher auf Ihre Frage zum Jagdrecht in Portugal ein.

In Portugal gilt das Jagdrecht auf Privatgrundstücken grundsätzlich für den Eigentümer. Durch eine Einzäunung können Sie Dritten zwar den Zutritt verwehren. Allerdings bedeutet dies nicht automatisch, dass Sie auf dem Grundstück nach Belieben jagen dürfen.

Die Jagdausübung unterliegt in Portugal gesetzlichen Regelungen. So müssen Jäger eine gültige Jagdlizenz besitzen. Außerdem gibt es Vorschriften zu Jagdzeiten, jagdbaren Arten, zulässigen Jagdmethoden usw. Diese Bestimmungen gelten auch auf Privatgrund.

Eine Alternative zur Eigenjagd wäre die Verpachtung des Jagdrechts. Dabei überlassen Sie das Recht zur Jagdausübung auf Ihrem Grundstück vertraglich einem Dritten (Pächter). Dieser muss sich dann an die jagdrechtlichen Vorschriften halten. Eine Pflicht, anderen Jägern Zutritt zu gewähren, besteht in diesem Fall nicht.

Ich empfehle Ihnen, sich bezüglich der Details mit den zuständigen portugiesischen Jagdbehörden in Verbindung zu setzen. Diese können Ihnen genau erläutern, welche Möglichkeiten und Pflichten Sie als Grundeigentümer in Bezug auf die Jagd haben.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B.
Rechtsanwältin

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